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Angaben gemäß § 5 TMG

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE236038144

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).

Quelle: e-recht24.de

 

 

Ein Unternehmen auf der Suche nach seinem Wunschkandidaten

 

Die wenigsten Bewerber haben Kenntnis vom Ablauf einer Bewerbung in einem Unternehmen.

Hier gilt es Klarheit zu schaffen.

Häufig führt der erste Kontakt zu einem Job über einen Personalentscheider – neudeutsch: Personaler. Grundsätzlich erwarten Personaler von den Bewerbern, dass sie das „liefern“, was auf das definierte Profil passt und dann abwarten. Manchmal erfordert das natürlich etwas Geduld.

Es gehört zu einer guten Praxis einer Organisation, Stellenbeschreibungen anzufertigen. Inputgeber hierfür sind oft die Führungskraft, der bisherige Stelleninhaber und auch der Personaler selbst. Diese Stellenbeschreibungen dienen dazu, die Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten einzugrenzen. Die Personaler erstellen in Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten das Anforderungsprofil, welches die Vorlage für eine Stellenanzeige ist. Ein Anforderungsprofil zeichnet immer das Wunschbild eines idealen Kandidaten. Ob es diesen „Adonis“ gibt, ist fraglich – das wissen auch diejenigen, die Stelle ausschreiben.

 

 

Worauf achten Personalentscheider bei Bewerbungen wirklich?

 

Personaler haben bestimmte Erwartungen an die Bewerbungsunterlagen. So finden sie es höchst ärgerlich, wenn klare Aussagen zum Verantwortungszuschnitt und Aufgabengebiet der letzten Position fehlen. Sie freuen sich hingegen, wenn ein Bewerber die Informationen kritisch auswählt, alles Unnötige weg lässt und der Werdegang eine nachvollziehbare Logik besitzt. Klar, nicht jeder hat einen aalglatten beruflichen Werdegang. Veränderungen, Irrtümer und Brüche – aus welchen Gründen auch immer – gehören nun mal zu einem Lebenslauf. Das wissen auch Personaler.

 

  • Vor einem Personaler sind grundsätzlich
  • alle Bewerbungen gleich. Das Sichten von Unterlagen
  • bedeutet nichts anderes als zu prüfen, ob sich
  • Anforderungs- und Kompetenzprofil in Deckung bringen lassen.
  • Das heißt: Versehen Sie Ihre Bewerbung nicht mit Blumen,

 

irgendwelchen Bildern und Mustern. Bewerben Sie nicht mit einem Bild aus dem letzten Urlaub. Müllen Sie Ihre Mappe nicht mit Uralt-Unterlagen und nicht relevanten Bescheinigungen und Zertifikaten zu.

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